Die eIDAS-Verordnung
Wann ist eine digitale Unterschrift rechtsverbindlich?
Die eIDAS-Verordnung (EU) Nr. 910/2014 gilt in der gesamten EU und teilt elektronische Signaturen in drei Niveaus ein. Hier erfahren Sie den Unterschied zwischen SES, AES und QES und erhalten Hilfe bei der Wahl des richtigen Niveaus.
Das sagt das Gesetz
Alle drei Niveaus sind gültig
Einer elektronischen Signatur dürfen die Rechtswirkung und die Zulässigkeit als Beweismittel vor Gericht nicht allein deshalb abgesprochen werden, weil sie elektronisch ist. Das legt Artikel 25 der eIDAS-Verordnung fest, und es gilt für alle drei Niveaus.
Die Niveaus unterscheiden sich stattdessen im Beweiswert: Je stärker der Unterzeichner identifiziert ist und je besser die Integrität des Dokuments geschützt ist, desto schwerer lässt sich die Unterschrift bestreiten.
Die drei Niveaus
SES, AES und QES
Vom einfachen Häkchen bis zum qualifizierten Zertifikat.
Niveau 1
SES
Einfache elektronische Signatur
Die breiteste Kategorie: ein Häkchen, ein eingetippter Name oder eine gescannte Unterschrift. Einfach zu verwenden, aber der Unterzeichner ist nur schwach mit der Unterschrift verknüpft.
- Identitätssicherung
- Keine oder gering (ohne eID)
- Rechtliches Gewicht
- Gültig, aber leichter zu bestreiten
- Typische Verwendung
- Interne Freigaben und Vereinbarungen mit geringem Risiko
Niveau 2
AES
Fortgeschrittene elektronische Signatur
Der Unterzeichner wird eindeutig identifiziert, zum Beispiel mit einer eID, die Unterschrift ist eindeutig mit ihm verknüpft und wird mit Daten unter seiner Kontrolle erstellt, und jede nachträgliche Änderung kann erkannt werden.
- Identitätssicherung
- Stark (eID, z. B. Personalausweis oder MitID)
- Rechtliches Gewicht
- Verbindlich in den allermeisten Zusammenhängen in der EU
- Typische Verwendung
- Verträge, HR-Dokumente und die meisten B2B-Vereinbarungen
Niveau 3
QES
Qualifizierte elektronische Signatur
Wird mit einer qualifizierten Signaturerstellungseinheit und einem qualifizierten Zertifikat erstellt, das dem Unterzeichner von einem qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter ausgestellt wurde. Hat in der gesamten EU die gleiche Rechtswirkung wie eine handschriftliche Unterschrift.
- Identitätssicherung
- Am stärksten (qualifiziertes Zertifikat)
- Rechtliches Gewicht
- Der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt
- Typische Verwendung
- Dokumente mit besonderen gesetzlichen Formerfordernissen
Welches Niveau benötigen Sie?
Die meisten Vereinbarungen haben keine Formerfordernisse und können daher auf allen drei Niveaus gültig unterschrieben werden. In der Praxis wählen die meisten Unternehmen AES, weil es starke Identifikation mit einem einfachen Unterschriftserlebnis verbindet.
Bei NextSign wird mit eID auf AES-Niveau unterschrieben, und das Dokument wird anschließend mit einem qualifizierten elektronischen Siegel und Zeitstempel versiegelt, sodass Identität und Inhalt noch viele Jahre später überprüft werden können. Hat Ihr Prozess ein echtes QES-Erfordernis, kontaktieren Sie uns, bevor Sie beginnen.
Möchten Sie die Beweise sehen?
Sehen Sie, wie eine NextSign-Unterschrift gesichert wird, von der eID-Identifikation bis zum qualifizierten Siegel. Laden Sie ein signiertes Beispiel herunter und validieren Sie es selbst.
Fragen zu eIDAS und Gültigkeit
Ja. Nach Artikel 25 der eIDAS-Verordnung darf eine elektronische Signatur nicht allein deshalb als Beweismittel abgelehnt werden, weil sie elektronisch ist. Der Beweiswert hängt vom Niveau ab: Je stärker Identifikation und Integritätsschutz, desto schwerer lässt sich die Unterschrift bestreiten. Sehen Sie, wie die Beweise gesichert werden →
AES identifiziert den Unterzeichner eindeutig, typischerweise mit einer eID, und stellt sicher, dass Änderungen am Dokument erkannt werden können. QES erfordert zusätzlich ein qualifiziertes Zertifikat und eine qualifizierte Signaturerstellungseinheit und hat automatisch die gleiche Rechtswirkung wie eine handschriftliche Unterschrift. In der Praxis reicht AES für die allermeisten Vereinbarungen aus.
Unterschriften mit eID bei NextSign erfüllen die Anforderungen an fortgeschrittene elektronische Signaturen (AES). Das Dokument wird anschließend mit einem qualifizierten elektronischen Siegel eines qualifizierten Vertrauensdiensteanbieters versiegelt, das Echtheit und Integrität auf qualifiziertem Niveau nachweist. Mehr über Sicherheit & Compliance →
Nur dort, wo das Gesetz ausdrückliche Formerfordernisse stellt, zum Beispiel bei bestimmten Behörden- und Registerdokumenten. Im Zweifel prüfen Sie das Formerfordernis für das konkrete Dokument, oder kontaktieren Sie uns, bevor Sie es zur Unterschrift senden.
Ja. eIDAS ist eine Verordnung und gilt daher unmittelbar in allen EU-Ländern. Eine Unterschrift, die die Anforderungen eines Niveaus erfüllt, hat in der gesamten EU denselben Status und darf nicht allein wegen ihrer elektronischen Form abgelehnt werden.
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